Zusätzliche Schilder

Ein Zusatzzeichen ist immer an einem anderen Verkehrszeichen angebracht und gibt über die genauere Bedeutung dieses Verkehrszeichens Auskunft. Zusatzzeichen werden in vier Gruppen eingeteilt: allgemeine Zusatzzeichen, freie Zusatzzeichen, beschränkende Zusatzzeichen und besondere Zusatzzeichen.

Häufig anzutreffende Zusatzzeichen sind zum Beispiel eine Kilometerangabe an Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Angabe einer bestimmten Zeitspanne an Park- und Halteverbotsschildern. Zusatzzeichen sind in der Regel weiß mit schwarzer Schrift oder schwarzen Symbolen.

Fahrradfahrer frei

Dieses Zusatzschild kann mit zahlreichen Vorschriftszeichen kombiniert werden. Es nimmt Radfahrer von der jeweiligen Regelung aus. Wenn du dieses Zusatzschild zusammen mit einem anderen Verkehrszeichen siehst, gilt dieses Verkehrszeichen für dich als Radfahrer nicht.

Radfahren in beide Richtungen erlaubt

Dieses Verkehrszeichen weist dich als Radfahrer darauf hin, dass du auf dem Radweg mit anderen Radfahrern als Gegenverkehr rechnen musst. Fahre dementsprechend vorsichtig sowie achtsam und halte dich rechts.

Einfahrt verboten, Fahrrad fahrer frei

Das angegebene Einfahrtsverbot gilt nicht für dich als Radfahrer. Du darfst in die so gekennzeichnete Straße einfahren.

Einbahnstraße, Radfahrer frei

Obwohl es sich hier um eine Einbahnstraße handelt, darfst du die Straße als Radfahrer in beide Richtungen befahren.